Fortschrittanzeige
Der Antrag ist binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. sechs Monate ab Ihrer Kenntnis von der Ablehnung bzw. Zurückweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung, Löschung gem. den Bestimmungen des Firmenbuchgesetzes wegen Vermögenslosigkeit oder vom Beschluss, dass keine Verlassenschaftsabhandlung wegen Vermögenslosigkeit oder Überschuldung des Nachlasses nach dem verstorbenen bzw. ehemaligem Arbeitgeber stattfindet bzw. der Zustellung eines Urteils nach § 1a IESG, einzubringen.